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 Aktuelles:

 Berufszulassungsregelung für Wohnimmobilienverwalter

Grundlegende Vorrausetzungen für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter tätig zu sein, sind geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung sowie die Verpflichtung zur Weiterbildung. Der Verbraucher ist über die Qualifikation und Weiterbildung des Immobilienverwalters zu informieren.

Selbstverständlich erfüllt die Hausverwaltung Brinkmann alle Vorrausetzungen für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter tätig zu sein.

Die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung wurde mir am 22.07.2019 vom Kreis Recklinghausen erteilt. Ordnungsamt ( 32/1 ) 32-51-11